
Für industrielle Thermoprozessanlagen existiert eine harmonisierte Typ C-Norm, die die Sicherheitsanforderungen für ein Konformitätsbewertungsverfahren vorgibt.
Zurzeit stellen sich immer mehr Betreiber von älteren Werkzeugmaschinen die Frage, inwieweit sie ihren Maschinenpark noch weiter betreiben dürfen und welche Nachrüstungspflichten für diese Maschinen gelten. Ein Bestandsschutz existiert nicht, obwohl dies oft vermutet wird. Sich allein auf das Sicherheitsniveau zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens zu berufen, ist nicht erlaubt, da sich der Stand der Technik dynamisch verhält.