

Ein Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird gefordert, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können. Die meisten Betreiber legen bei der Umsetzung ihren Fokus auf sekundäre Schutzmaßnahmen.