Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Informationen - Maschinenrichtlinie) stellt unterschiedliche Forderungen an den Hersteller. Beispielsweise ist gefordert, dass die EG-Konformitätserklärung den Namen und die Anschrift eines Dokumentationsbevollmächtigten enthält, also der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen.