Haben Sie sich auch schon mal gefragt, welche Aussagekraft eine Norm hat? Wann muss der Anwender diese umsetzen? Oder: Ist die Norm ein Gesetz?
Viele Betreiber, Konstrukteure oder auch Verbraucher sind sich in der Anwendung einer Norm unsicher. Dabei sind die Handhabung und auch der ursprüngliche Grundgedanke einer Norm recht einfach: Die Anwendung von Normen ist freiwillig.
Gesetze sind für jede natürliche oder juristische Person bindend. Die Normen erlangen allerdings Rechtsverbindlichkeit, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen auf sie verweisen – beispielsweise die harmonisierten Normen der EU-Richtlinien. Die Anwendung bleibt aber trotzdem freiwillig. Jedoch muss der Hersteller dann nachweisen, dass ein vergleichbarer Weg gefunden wurde, um den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu entsprechen. Die Normen werden außerdem auch verbindlich, wenn sich Vertragspartner darauf einigen.
Grundsätzlich stellen Normen eine Empfehlung dar, deren Einhaltung für Betreiber und Hersteller auf mögliche Haftungsfälle eine Rechtssicherheit geben. Der Gesetzgeber kann Normen ebenso als Beurteilungsgrundlage heranziehen und anhand dieser feststellen, ob der Hersteller einer Maschine seiner verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Ist eine Maschine nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden, wird davon ausgegangen, dass sie den von dieser Norm erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um das Thema „Normen“.