
Ab 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der neuen Verordnung rücken Themen wie Cybersecurity, Software und künstliche Intelligenz stärker in den Fokus der Maschinensicherheit. Gleichzeitig entstehen für Hersteller und Anlagenbauer neue Fragestellungen – insbesondere bei Anlagen, die noch vor 2027 aufgebaut, aber erst danach in Verkehr gebracht werden.


