
Stellen Sie sich vor, jemand manipuliert per Fernzugriff absichtlich Ihre Sicherheitssteuerung, sodass beispielsweise eine offene Schutztür als geschlossen gemeldet oder die Nothalt-Funktion softwareseitig kompromittiert wird. Genau dieses Szenario gezielter Eingriffe adressiert der europäische Gesetzgeber nun mit der neuen Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230).


