Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, sowie weitere Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder. Teil 3 der TRBS 1201 wurde nun im März 2018 aktualisiert.
führt die Regelungen bezüglich Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU auf und erläutert die Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV.
An der TRBS 1201-3 wurden nun Änderungen vorgenommen, welche im Folgenden vorgestellt werden:
Des Weiteren wurde eine zusätzliche Beispielsammlung an die Richtline angefügt, welche ein praktisches Hilfsmittel darstellt.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu den Technischen Regeln für Betriebssicherheit haben, oder Sie eine Überprüfung dieser Regeln in Ihrem Betrieb wünschen.