Wird eine Maschine mit einer Funkeinrichtung ausgestattet, gibt es einige wichtige Punkte zu klären, um die richtige Konformitätserklärung auszustellen.
Wird eine Maschine mit einer Funkeinrichtung ausgestattet, gibt es einige wichtige Punkte zu klären, um die richtige Konformitätserklärung auszustellen. Da bereits sehr häufig die RFiD-Technologie zur Kodierung von Bauteilen in der Sicherheitstechnik verwendet wird (z. B. codierte elektronische Sicherheitsschalter) und diese somit in den Geltungsbereich der Funkanlagenrichtlinie fallen, muss sich nahezu jeder Anlagenhersteller mit dieser Thematik beschäftigen. Die Anwendung der neuen Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive – RED) ist seit dem 13. Juni 2017 verpflichtend anzuwenden. / Im Wesentlichen sind hierbei folgende Fälle zu unterscheiden: Eine Funkeinrichtung wird ohne Einbau oder feste Verbindung an einer neuen Maschine betrieben Eine Funkeinrichtung wird dauerhaft und fest in eine neue Maschine eingebaut Eine bestehende Maschine wird nachträglich mit einer Funkeinrichtung ausgerüstet Eine Funkeinrichtung wird dauerhaft und fest in eine unvollständige Maschine eingebaut Die Sachlage ist nicht immer einfach und direkt eindeutig zu bewerten und bedarf daher immer einer Einzelfallbetrachtung. Mögliche Herangehensweisen können sein: Je nach Anwendungsfall wird die Konformität für die einzelnen Produkte erklärt, solange diese jeweils leicht zugänglich und einfach voneinander trennbar sind (Erklärungen werden ausgestellt nach Maschinenrichtlinie und Funkanlagenrichtlinie). Wird die Funkanlage fest und dauerhaft mit einem elektrischen Produkt verbunden muss die Konformität nach RED erklärt werden. Dabei verweist die RED auf die Sicherheitsanforderungen aus der Niederspannungsrichtlinie, wobei die Konformität jedoch nur nach RED erklärt wird. Handelt es sich bei dem Produkt um eine Anlage, die unter der Maschinenrichtlinie fällt muss die Konformität nach MRL und nach RED erklärt werden. Da sich die RED auf Sicherheitsanforderungen aus der Niederspannungsrichtlinie bezieht, ergeben sich hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen Überschneidungen mit der Maschinenrichtlinie. 2014/53/EU, Funkanlagenrichtlinie, Konformitätserklärung, RED