Unsere Leistungen

Die CE-Kennzeichnung steht stellvertretend für die Einhaltung der Mindest-Sicherheitsstandards für technische Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt. Mit dem CE-Zeichen ist ein freier Warenverkehr in ganz Europa möglich, ohne dass dem Hersteller beim Vertrieb Handelshemmnisse durch einzelstaatliche Regelungen auferlegt werden.

Die rechtliche Grundlage dafür ist das sog. „New Legislative Framework“ mit seinen Spezialrichtlinien für die einzelnen technischen Produkte sowie der zugehörigen harmonisierten Normen. In diesen Spezialrichtlinien sind produktabhängig die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an technische Produkte festgelegt. Da die Spezialrichtlinien nur einen Rahmen festlegen, sind jeder Richtlinie harmonisierte Normen zugewiesen, in denen die Sicherheitsanforderungen an das Produkt genauer beschrieben sind. Nicht immer ist nur eine Richtlinie auf ein Produkt anzuwenden, sondern ein Konglomerat aus verschiedenen Richtlinien und Normen. Dies macht die Bearbeitung für die Hersteller nicht unbedingt einfacher.

Hier ein Auszug unserer Leistungen zum Thema CE-Kennzeichnung:

  • Fragestellungen zu den folgenden Richtlinien, deren Geltungsbereich und die Abgrenzung zueinander
    • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
    • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
    • EMV-Richtlinie 2014/30/EU
    • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
    • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
  • Schaffung von hausinternen Strukturen für den notwendigen CE-Prozess
  • Unterstützung bei Auflagen der Marktaufsichtsbehörden
  • Bewertung Ihrer bereits am Markt befindlichen technischen Produkte
  • Koordination der abnahmepflichtigen Produkte mit notifizierten Stellen
Unsere Leistungen bei der Anwendung der Maschinenrichtlinie und tangierender Richtlinien für Hersteller stellen sich wie folgt dar:
 
  • Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren
    • Richtlinien- und Normenrecherchen
    • Risikobeurteilungen, Risikoanalysen- und -bewertungen, FMEAs oder HAZOPs
    • Verifizierung
    • Validierung
    • Betriebsanleitungen
    • Vorlage der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung
  • Überprüfung der vorhandenen Nachweisdokumentation auf Richtlinienkonformität
  • Bewertung „Gesamtheit von Maschinen“
  • Leistungen zu allen Fragestellungen rund um die Maschinenrichtlinie
  • Zusammenspiel und Abgrenzung der Richtlinien untereinander
Auch Betreiber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Ein Teil unserer Kompetenzen in diesem Bereich findet sich in der folgenden Auflistung:
 
  • Bewertung von Umbauten und Retrofits von Maschinen
  • Sicherheitstechnische Bewertung von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Aufnahme von Maschinenparks und der vorhandenen Dokumentation inkl. ToDo-Liste und Budgetierung
  • Bewertung „wesentliche Veränderung“ gemäß BMAS Interpretationspapier
  • Gefährdungsbeurteilungen inkl. Wirksamkeitskontrolle nach BetrSichV und GefStoffV
  • Betriebsanweisungen
  • Umsetzung Lockout Tagout Tryout
Immer dort, wo gasförmige oder staubförmige explosionsfähige Stoffe zum Einsatz kommen, können in Verbindung mit Luft explosionsfähige Atmosphären entstehen, die eine Verpuffung oder Explosion zur Folge haben können.

 

Wir helfen Ihnen, wenn es bei der Bewertung von Ex-Gefahren in Betrieben bzw. Maschinen oder Anlagen sowohl auf Betreiber- als auch auf Herstellerseite Probleme gibt.

Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz:

  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für Betreiber und Explosionsschutzkonzepten bzw. -gutachten für Hersteller
    • Bewertung des Einsatzes von explosionsfähigen Stoffen in Maschinen und Anlagen
    • Ermittlung und Bewertung von Explosionsrisiken (Gefährdungsbeurteilung)
    • Zoneneinteilung
    • Explosionsschutzkonzepte
  • Konformitätsbewertung für nichtelektrische Betriebsmittel (Gerätekategorie 2 und 3) nach ATEX-Richtlinie
    • Zündgefahrenbewertung
    • Risikoanalyse und -bewertung
    • Bericht zur resultierenden Gerätekategorie
  • Zusammenspiel von Maschinen- /ATEX-Richtlinie
  • Einfluss der funktionalen Sicherheit auf den Explosionsschutz
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