Die CE-Kennzeichnung steht stellvertretend für die Einhaltung der Mindest-Sicherheitsstandards für technische Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt. Mit dem CE-Zeichen ist ein freier Warenverkehr in ganz Europa möglich, ohne dass dem Hersteller beim Vertrieb Handelshemmnisse durch einzelstaatliche Regelungen auferlegt werden.
Die rechtliche Grundlage dafür ist das sog. „New Legislative Framework“ mit seinen Spezialrichtlinien für die einzelnen technischen Produkte sowie der zugehörigen harmonisierten Normen. In diesen Spezialrichtlinien sind produktabhängig die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an technische Produkte festgelegt. Da die Spezialrichtlinien nur einen Rahmen festlegen, sind jeder Richtlinie harmonisierte Normen zugewiesen, in denen die Sicherheitsanforderungen an das Produkt genauer beschrieben sind. Nicht immer ist nur eine Richtlinie auf ein Produkt anzuwenden, sondern ein Konglomerat aus verschiedenen Richtlinien und Normen. Dies macht die Bearbeitung für die Hersteller nicht unbedingt einfacher.
Hier ein Auszug unserer Leistungen zum Thema CE-Kennzeichnung:
Wir helfen Ihnen, wenn es bei der Bewertung von Ex-Gefahren in Betrieben bzw. Maschinen oder Anlagen sowohl auf Betreiber- als auch auf Herstellerseite Probleme gibt.
Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz: