Die Explosionsschutzrichtlinie 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) regelt die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Informationen - Maschinenrichtlinie) stellt unterschiedliche Forderungen an den Hersteller. Beispielsweise ist gefordert, dass die EG-Konformitätserklärung den Namen und die Anschrift eines Dokumentationsbevollmächtigten enthält, also der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen.
Sind Sie im Rahmen eines Projektes damit beauftragt worden eine Risikobeurteilung einer neuen oder einer bereits bestehenden Maschine durchzuführen? Sie haben schon von dieser Thematik gehört, wissen aber nicht so recht, was genau zu tun ist? Geschweige denn, welche Regularien Sie dabei beachten und einhalten sollen?
Zurzeit stellen sich immer mehr Betreiber von älteren Werkzeugmaschinen die Frage, inwieweit sie ihren Maschinenpark noch weiter betreiben dürfen und welche Nachrüstungspflichten für diese Maschinen gelten. Ein Bestandsschutz existiert nicht, obwohl dies oft vermutet wird. Sich allein auf das Sicherheitsniveau zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens zu berufen, ist nicht erlaubt, da sich der Stand der Technik dynamisch verhält.