Sind Sie im Rahmen eines Projektes damit beauftragt worden eine Risikobeurteilung einer neuen oder einer bereits bestehenden Maschine durchzuführen? Sie haben schon von dieser Thematik gehört, wissen aber nicht so recht, was genau zu tun ist? Geschweige denn, welche Regularien Sie dabei beachten und einhalten sollen?
Die Forderung zur Erstellung einer Risikobeurteilung für eine Maschine basiert auf Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Hersteller ist verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie einzuhalten und das vor der Inbetriebnahme und dem Inverkehrbringen der Maschine. Die Risikobeurteilung ist ein Bestandteil der geforderten technischen Dokumentation nach Anhang VII der Maschinenrichtlinie. Hierbei werden jedoch keine Aussagen dazu getroffen, wie man eine Risikobeurteilung durchzuführen hat.
Die harmonisierte Norm EN ISO 12100:2010 beschreibt das Verfahren einer Risikobeurteilung. Diese Typ A- Norm stellt die Leitsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung auf, um Konstrukteure dabei zu unterstützen, die Ziele zu erreichen. Bei der Risikobeurteilung ist es jedoch enorm wichtig, den entsprechenden Typ B und Typ C heranzuziehen. Diese beurteilen die relevanten und signifikanten Gefährdungen der betreffenden Maschine, die zur Risikominderung grundlegend sind.
Eine Risikobeurteilung sollte und kann niemals auf die Schnelle erstellt werden. Die sicherheitstechnischen Anforderungen im Konstruktions- und Herstellungsprozess umzusetzen, bedarf ein hohes Maß an Erfahrung. Dies trifft sowohl auf den Moderator der Risikobeurteilung als auch auf die verantwortlichen Konstrukteure zu.
Auch wenn es bei der Planung oft schwer zu berücksichtigen ist: Fangen Sie möglichst früh – vielleicht schon vor der ersten Zeichnung – mit der Risikobeurteilung an.
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