Unser Blog

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer bzw. EU-Bevollmächtigte eigenverantwortlich, dass sein Produkt die Anforderungen der europäischen Richtlinien und Normen erfüllt und das vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat.

Doch wo genau gilt die CE-Kennzeichnung als sogenannter „Reisepass“ für das Inverkehrbringen von Produkten? Häufig wird in diesem Zusammenhang von der EU gesprochen. Diese Einordnung ist jedoch falsch bzw. zumindest unvollständig. Der korrekte Geltungsbereich ist der Europäische Wirtschaftsraum (EWR), der als Freihandelszone zwischen den 27 Ländern der Europäischen Union und 3 Ländern der EFTA (European Free Trade Association) definiert wird. Diese drei Länder der 1960 als Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften (EG/EGen) gegründeten Organisation sind Island, Liechtenstein und Norwegen. Ebenfalls der EFTA zugehörig, jedoch nicht Mitglied des EWR, ist die Schweiz. Es existieren jedoch bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU, unter anderem das „Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen“, so dass auch hier ein erleichterter Marktzugang gewährleistet ist. Als Formel ausgedrückt gilt also:

EWR = Freihandelszone = EU + EFTA - Schweiz

Wir in den sozialen Netzwerken

Zum cesitec-Verteiler

VDSI
ISO
Image
Bochumer Straße 217, 45886 Gelsenkirchen
Image

 Bochumer Straße 217, 45886 Gelsenkirchen

info@cesitec.de
+49 209 15519-100