Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Informationen - Maschinenrichtlinie) stellt unterschiedliche Forderungen an den Hersteller. Beispielsweise ist gefordert, dass die EG-Konformitätserklärung den Namen und die Anschrift eines Dokumentationsbevollmächtigten enthält, also der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen.

Die Explosionsschutzrichtlinie 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) regelt die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.