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Ab 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der neuen Verordnung rücken Themen wie Cybersecurity, Software und künstliche Intelligenz stärker in den Fokus der Maschinensicherheit. Gleichzeitig entstehen für Hersteller und Anlagenbauer neue Fragestellungen – insbesondere bei Anlagen, die noch vor 2027 aufgebaut, aber erst danach in Verkehr gebracht werden.

Mit der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 wird ab 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgelöst. Da es sich um eine Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und soll eine einheitlichere Anwendung der Anforderungen sicherstellen.


Die neue Regelung reagiert vor allem auf die zunehmende Digitalisierung im Maschinenbau. Themen wie Cybersecurity, softwarebasierte Sicherheitsfunktionen und künstliche Intelligenz werden deutlich stärker berücksichtigt. Maschinen müssen künftig beispielsweise gegen Manipulation sicherheitsrelevanter Software und unbefugte Zugriffe geschützt werden. Außerdem kann Software selbst als Sicherheitsbauteil gelten, wenn sie eine Sicherheitsfunktion übernimmt.


Auch der Begriff der wesentlichen Veränderung wird erstmals ausdrücklich in der Verordnung genannt. In der bisherigen Maschinenrichtlinie tauchte dieser Begriff nicht im eigentlichen Rechtstext auf, sondern wurde hauptsächlich durch Leitfäden und Interpretationen der Behörden geprägt.


In der Praxis stellt sich zudem eine wichtige Frage für viele Hersteller und Anlagenbauer: Was passiert mit Anlagen, die noch vor 2027 aufgebaut werden, aber erst danach in Verkehr gebracht werden? Beispielsweise kann eine Anlage im Jahr 2026 installiert oder fertiggestellt werden, während die tatsächliche Übergabe oder das Inverkehrbringen erst im Jahr 2027 erfolgt. Gleichzeitig wurden viele der eingesetzten Komponenten bereits nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht. Diese Konstellation wirft zahlreiche praktische und rechtliche Fragen auf, etwa zur Bewertung der Gesamtanlage, zur Dokumentation oder zur anzuwendenden Rechtsgrundlage. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit solchen Übergangssituationen beschäftigen.


Die cesitec GmbH unterstützt Hersteller und Anlagenbauer bei der Bewertung solcher Fragestellungen rund um Maschinenrichtlinie, Maschinenverordnung und Konformitätsbewertung. Bei Bedarf können Sie uns gerne kontaktieren.

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