Die rechtliche Lage sieht aber seit vielen Jahren ganz anders aus. So stellte der BGH mit dem Urteil BGH 1991, VIII ZR 165/91 fest, dass die Nichtlieferung der Betriebsanleitung eine Verletzung der Hauptleistungspflicht eines Auftragsnehmers ist. Damit wurde das Fehlen der Betriebsanleitung zum Sachmangel erhoben, der eine Mängelrüge mit dem Einbehalt eines Teils des vereinbarten Gesamtpreises rechtfertigt.
Hinzu kommt noch, dass bei Fehlen oder nicht korrekter Technischer Dokumentation, insbesondere der Betriebsanleitung, durch nicht ausreichende Information des Kunden über Restrisiken, eine haftungsrechtliche Verantwortung abgeleitet werden kann.
Die aus Regressansprüchen resultierenden Kosten für fehlende Technische Dokumentationen stellen für Unternehmen oftmals ein unterschätztes Risiko dar, das im Schadensfall auch zu einem finanziellen Risiko für das betroffene Unternehmen werden kann.
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrungen in der Erstellung von Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen. Mit unserer Hilfe erfüllen Sie Forderungen aus der EN 82079 für die Erstellung Ihrer Technischen Dokumentation. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser normativen Forderungen.
Unsere Leistungen:
Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit dem Kunden ein nachhaltiges und kosteneffizientes System der Technischen Dokumentation zu schaffen, das Sie vor haftungsrechtlichen Ansprüchen schützt.