Die neue Produktsicherheitsverordnung, abgekürzt GPSR (General Product Safety Regulation), ist am 12.06.2023 in Kraft getreten. Der Übergangszeitraum endet nach 18 Monaten am 12.12.2024.
Die neue Produktsicherheitsverordnung gilt für nahezu alle Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt werden und für die keine weiteren im EU-Recht verankerten Vorschriften, wie z. B. die CE-Richtlinien, gelten.
Das bedeutet unter anderem für die Wirtschaftsakteure, dass spätestens ab dem 12.12.2024 für jedes Produkt eine Risikobeurteilung (in der GPSR wird von einer Risikoanalyse gesprochen) erstellt werden muss. Die relevanten Aspekte für die Beurteilung der Sicherheit sind in der neuen GPSR im Artikel 6 aufgelistet.
Zusätzlich müssen technische Unterlagen erstellt werden, die mindestens eine Beschreibung des Produkts und die sicherheitsrelevanten Aspekte und Schutzmaßnahmen der Risikobeurteilung enthalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation, die sicherlich anspruchsvoll ist, aber nicht dem Umfang der Nachweisdokumentation diverser CE-Richtlinien entspricht.
Auch für weitere Fragen zur neuen GPSR, stehen wir Ihnen unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.