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Die neue Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) ist veröffentlicht! War es das jetzt mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Am 29.06.2023 wurde die neue Maschinenverordnung im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Was bedeutet das für die Maschinen- und Anlagenbauer? Ist die neue Maschinenverordnung ab sofort anzuwenden? Gibt es eine Übergangsfrist? Welche Änderungen gibt es?

Unsere Empfehlung: Erstmal Ruhe bewahren! Durch die Veröffentlichung der Maschinenverordnung wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht sofort ersetzt. Es gibt eine Übergangsfrist, so dass die neue Maschinenverordnung erst ab dem 14.01.2027 vollständig anzuwenden ist. Einige wichtige Änderungen sind:

  • Hochrisiko-Maschinen – Es gibt keinen Ausweg mehr über die harmonisierte Norm. Die Einbindung einer benannten Stelle wird verpflichtend.
  • Wesentliche Veränderung – Anders als die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geht die neue Maschinenverordnung auf das Thema „Wesentliche Veränderung“ ein.
  • Digitale Betriebsanleitung – Die Auslieferung einer digitalen Betriebsanleitung ist zulässig. Auf Anfrage muss jedoch die Betriebsanleitung in Papierform ausgeliefert werden.
  • Künstliche Intelligenz – Das Thema muss in der Risikobeurteilung berücksichtigt werden.
  • Cybersecurity – Die Anforderungen an die Cybersecurity wurden definiert.

Für detaillierte Informationen, Fragen und natürlich auch die Erstellung der angepassten Nachweisdokumentation steht Ihnen die cesitec GmbH jederzeit zur Verfügung!

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