Die neue Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) ist veröffentlicht! War es das jetzt mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
Am 29.06.2023 wurde die neue Maschinenverordnung im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Was bedeutet das für die Maschinen- und Anlagenbauer? Ist die neue Maschinenverordnung ab sofort anzuwenden? Gibt es eine Übergangsfrist? Welche Änderungen gibt es?
Unsere Empfehlung: Erstmal Ruhe bewahren! Durch die Veröffentlichung der Maschinenverordnung wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht sofort ersetzt. Es gibt eine Übergangsfrist, so dass die neue Maschinenverordnung erst ab dem 14.01.2027 vollständig anzuwenden ist. Einige wichtige Änderungen sind:
Für detaillierte Informationen, Fragen und natürlich auch die Erstellung der angepassten Nachweisdokumentation steht Ihnen die cesitec GmbH jederzeit zur Verfügung!