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Vor dem Umbau einer Maschine sollte geprüft werden, ob dieser Umbau eine „Wesentliche Veränderung“ verursacht. Warum ist das Thema so wichtig und was steckt hinter dem Begriff „Wesentliche Veränderung“?

Durch die wesentliche Veränderung einer Maschine ist diese als ein neues Produkt anzusehen. Unter diesem Gesichtspunkt wird derjenige, der die Veränderungen vornimmt, zum Hersteller der Maschine und muss die Herstellerpflichten wahrnehmen. Eine dieser Pflichten ist die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie wird die „Wesentliche Veränderung“ in der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 thematisiert.

Viele Betreiber führen leichtfertig Änderungen an Maschinen durch, ohne dass ihnen die rechtliche Tragweite dieser Umbauten bewusst ist. Es werden Änderungen an Maschinen durchgeführt, ohne zu prüfen, ob hierdurch eine neue CE-Kennzeichnung mit allen verbundenen Herstellerpflichten erforderlich ist. Hierzu gehören die Erstellung einer Risikobeurteilung und einer Betriebsanleitung sowie die Durchführung des rechnerischen Nachweises und der Validierung.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und bieten Ihnen eine rechtskonforme Einstufung, ob Ihre Umbauten als „wesentliche Veränderung“ anzusehen sind oder nicht. In Form einer Stellungnahme werden die entsprechenden Argumentationsschritte nachvollziehbar dokumentiert, so dass Sie über die erforderliche Nachweisdokumentation verfügen.

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