Sicherheit geht vor!
Hersteller müssen Ihre Produkte mit einer CE-Kennzeichnung in Verkehr bringen. Dafür muss das Produkt ein Konformitätsbewertungsverfahren z. B. nach Maschinenrichtlinie durchlaufen. Betreiber dürfen Ihren Mitarbeitern nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, dies fordert die Betriebssicherheitsverordnung.